MonaVio · Zusammenarbeit mit Unternehmen

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Launch & Project Management, Online Business Operations und ergänzende Assistenzleistungen.

Entwurf zur rechtlichen Prüfung · Stand 21. September 2026Diese Fassung ist auf Geschäftsverträge mit Unternehmen ausgerichtet. Vor Verwendung sind insbesondere Gewerbeberechtigung und Leistungsumfang, Vorauszahlungsmodell, Vertragsbeendigung und Haftungsregelung anhand der konkreten Geschäftspraxis österreichisch-rechtlich zu prüfen. Die nachfolgenden Konditionen sind ein konkreter Vertragsvorschlag, keine Garantie rechtlicher Wirksamkeit in jedem Einzelfall.
Leistungsbeginn100 % Vorauszahlung.

Das gesamte Projekt oder der jeweilige Betreuungsmonat wird vor Beginn bezahlt. Details in Abschnitt 5.

LeistungsumfangVorab klar vereinbart.

Zusatzarbeiten beginnen nach Beauftragung und vollständiger Vorauszahlung.

Laufende Betreuung14 Tage Kündigungsfrist.

Standard für unbefristete Betreuung, soweit individuell nichts anderes vereinbart ist.

01 · Vertragsbedingungen

Vertragspartnerin & Geltungsbereich

1.1Vertragspartnerin ist Ackermann Ramona, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung MonaVio, Hofweg 14/2, A-6780 Schruns, Österreich; E-Mail: office@monavio.at; Telefon: +43 664 230 59 44; UID: ATU75195423. Sie wird nachfolgend „MonaVio“ genannt. Vertragspartner von MonaVio werden nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

1.2Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die ausdrücklich auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge über Launch & Project Management, Online Business Operations und vereinbarte ergänzende Assistenzleistungen. Sie sind ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit bestimmt. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften werden durch eine Bezeichnung als Unternehmer oder durch diese AGB nicht ausgeschlossen. Soweit insbesondere ein Gründungsgeschäft als Verbrauchergeschäft einzustufen ist, sind dafür gesonderte Vertragsbedingungen erforderlich.

1.3MonaVio stellt dem Auftraggeber diese AGB vor seiner verbindlichen Vertragserklärung in speicherbarer Form zur Verfügung und weist auf deren Einbeziehung hin. Ein bloßer Link im Website-Footer ersetzt die erforderliche Vereinbarung nicht. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung.

1.4Individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen gehen diesen AGB vor. Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit MonaVio ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Bei widersprechenden Bedingungen ist vor Arbeitsbeginn eine Klärung herbeizuführen.

02 · Vertragsbedingungen

Angebot & Vertragsabschluss

2.1Die Darstellung von Leistungen auf der Website und Vorschläge aus dem Bedarfscheck sind unverbindliche Informationen. Eine Kontaktanfrage, ein Erstgespräch oder eine automatisch erstellte Empfehlung begründet noch keinen kostenpflichtigen Auftrag.

2.2Ein individuelles, ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot kann innerhalb der darin genannten Frist angenommen werden. Fehlt eine Frist, gilt eine Annahmefrist von 14 Kalendertagen ab Zugang. Bei ausdrücklich unverbindlichen Angeboten kommt der Vertrag erst durch die Auftragsbestätigung von MonaVio oder einen von beiden Parteien abgeschlossenen Vertrag zustande. Abändernde oder verspätete Annahmen bedürfen einer Bestätigung.

2.3Vor Vertragsschluss werden insbesondere Leistungsumfang, Vergütungsmodell, Leistungszeitraum, vereinbarte Ergebnisse und erforderliche Mitwirkung festgelegt. Ein voraussichtlicher Starttermin steht unter den ausdrücklich beschriebenen Voraussetzungen zum Zahlungseingang und zur Mitwirkung.

2.4Der Vertrag kann per E-Mail abgeschlossen werden. Rechtlich relevante Erklärungen müssen der anderen Partei zugehen. Als Textform im Sinn dieser AGB genügt insbesondere eine lesbare, dauerhaft speicherbare E-Mail mit erkennbarer Absenderidentität; zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

2.5Vertragssprache ist Deutsch. MonaVio darf Auftragsanfragen vor Vertragsabschluss ablehnen. Bereits erhaltene Zahlungen für einen nicht zustande gekommenen Auftrag werden ohne Abzug zurückgezahlt.

03 · Vertragsbedingungen

Leistungsumfang & fachliche Abgrenzung

3.1Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem angenommenen Angebot und den dokumentierten Ergänzungen. Zu den vereinbarbaren Aufgaben gehören insbesondere operative Launchplanung, Aufgaben- und Terminsteuerung, Projektkoordination, Statusberichte, Dokumentation von Abläufen, administrative Unterstützung sowie vereinbarte Content- und Kommunikationsaufgaben.

3.2Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht im Honorar enthalten. Das betrifft insbesondere zusätzliche Projekte, weitere Kanäle, zusätzliche Abstimmungsrunden, Änderungen bereits freigegebener Inhalte, zusätzliche Korrekturschleifen, dauerhafte Rufbereitschaft oder eine Betreuung außerhalb der vereinbarten Zeiten.

3.3MonaVio übernimmt nur Tätigkeiten, die von ihren tatsächlich bestehenden gewerbe- und berufsrechtlichen Befugnissen gedeckt sind. Die Bezeichnung einer Leistung in diesen AGB begründet keine zusätzliche Berufsberechtigung. Rechts- und Steuerberatung, vorbehaltene Buchhaltungs- oder Personalverrechnungsleistungen sowie andere befugnispflichtige Tätigkeiten sind ohne entsprechende Berechtigung und ausdrückliche Beauftragung nicht Bestandteil des Vertrags.

3.4Unternehmerische Entscheidungen, die rechtliche Gestaltung der Angebote des Auftraggebers, Personalentscheidungen sowie die wirtschaftliche Gesamtverantwortung verbleiben beim Auftraggeber. Eine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung, zur Verfügung über Konten oder zur Beauftragung Dritter besteht nur im ausdrücklich eingeräumten Umfang.

04 · Vertragsbedingungen

Sorgfalt, Ergebnisse & Erfolgserwartungen

4.1MonaVio erbringt die vereinbarten Leistungen mit der vertraglich geschuldeten fachlichen Sorgfalt. Bei laufender Koordination, Assistenz und operativer Begleitung wird die vereinbarte Tätigkeit geschuldet. Soweit ausdrücklich ein bestimmtes ablieferbares Werk vereinbart wird, etwa ein konkret definierter Projektplan oder eine festgelegte Dokumentation, ist dieses vertragsgemäß herzustellen. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Leistungsinhalt.

4.2Eine Garantie für Umsätze, Gewinne, Verkaufszahlen, Reichweite, Rankings, Auslastung, Kosteneinsparungen oder einen wirtschaftlich erfolgreichen Launch wird nicht übernommen, sofern sie nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde. Verbindliche Leistungszusagen, vereinbarte Eigenschaften und die Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen bleiben davon unberührt.

4.3Planungen, Prognosen und Empfehlungen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Änderungen von Marktbedingungen, Kundenentscheidungen oder Plattformfunktionen können Anpassungen erfordern. Über erkennbare wesentliche Auswirkungen auf den Auftrag informiert MonaVio den Auftraggeber.

05 · Vertragsbedingungen

Vollständige Vorauszahlung & Leistungsbeginn

5.1Die entgeltliche Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung auf dem von MonaVio angegebenen Konto. Ein Zahlungsauftrag, eine Überweisungsbestätigung oder ein Screenshot ersetzt den tatsächlichen Zahlungseingang nicht.

5.2Einmalige Projekte und Leistungspakete: Der gesamte vereinbarte Projekt- beziehungsweise Paketpreis ist vor Beginn vollständig vorauszuzahlen. Laufende monatliche Betreuung: Das vollständige Honorar des jeweiligen Betreuungsmonats ist vor Beginn dieses Monats vorauszuzahlen. Damit ist bei einem unbefristeten Vertrag nicht die Vorauszahlung sämtlicher zukünftiger Monate gemeint. Stundenkontingente: Das gebuchte Kontingent ist vollständig vorauszuzahlen; eine darüber hinausgehende kostenpflichtige Bearbeitung setzt eine ergänzende Beauftragung und deren vollständige Vorauszahlung voraus.

5.3Zusätzlich müssen die zur Leistung erforderlichen Unterlagen, Zugänge, Freigaben und gegebenenfalls der erforderliche Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegen. Kostenpflichtiges Onboarding, Einrichtungstätigkeiten, operative Planung und Bearbeitung sind bereits Leistungen und unterliegen ebenfalls der Vorauszahlung. Eine von MonaVio ausdrücklich kostenlos angebotene Erstbesprechung bleibt davon unberührt.

5.4Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen binnen sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Skonto zahlbar. Ein kürzerer Zeitraum bis zum gewünschten Beginn verkürzt diese Zahlungsfrist nicht automatisch, berechtigt aber auch nicht zum Arbeitsbeginn vor vollständiger Zahlung. Abweichende Fälligkeiten sind vor Vertragsabschluss zu vereinbaren.

5.5Geht die Zahlung verspätet ein oder fehlen andere erforderliche Voraussetzungen, verschiebt sich der betroffene Leistungsbeginn um die dadurch verursachte Verzögerung und eine sachlich erforderliche Wiederanlaufzeit. MonaVio teilt einen realistischen Ersatztermin mit. Ein Fixtermin muss gesondert und mit den dafür einzuhaltenden Voraussetzungen vereinbart werden.

5.6Die Vorauszahlung ist eine Zahlung auf die vereinbarte Vergütung. Sie führt nicht zu einem pauschalen Ausschluss gesetzlicher Rückzahlungs-, Gewährleistungs- oder Rücktrittsansprüche. Abrechnungen bei Beendigung richten sich nach den nachfolgenden Regelungen.

06 · Vertragsbedingungen

Preise, Auslagen & Preisbindung

6.1Die Vergütung ergibt sich aus dem angenommenen Angebot. Preisangaben gegenüber Unternehmern verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, in Euro netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Die steuerliche Behandlung, insbesondere ein allfälliges Reverse-Charge-Verfahren, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den tatsächlichen Verhältnissen.

6.2Für einen beauftragten Leistungsumfang gilt der vereinbarte Preis. Bei laufender Betreuung bleiben vereinbarte Honorar- und Stundensätze für die ersten sechs Monate ab Vertragsbeginn unverändert. Danach tritt keine automatische Erhöhung ein; eine Änderung bedarf einer Vereinbarung für die Zukunft. Fest vereinbarte Projektpreise ändern sich nicht allein durch Zeitablauf. Gesetzlich notwendige Änderungen der Umsatzsteuer bleiben unberührt.

6.3Werbebudgets, Softwarelizenzen, Stockmaterial, externe Produktionskosten, Reisekosten und sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn das Angebot sie ausdrücklich umfasst. Zusätzliche Auslagen werden dem Auftraggeber vor ihrer Entstehung zur Freigabe vorgelegt. Ohne Freigabe oder ausdrücklich eingeräumtes Budget besteht keine Befugnis, den Auftraggeber zu verpflichten.

6.4MonaVio ist nicht verpflichtet, Fremdkosten vorzufinanzieren. Soweit MonaVio vereinbarungsgemäß Kosten verauslagen soll, ist der hierfür vereinbarte Betrag vor der kostenverursachenden Beauftragung bereitzustellen. Nicht verbrauchte zweckgebundene Vorschüsse werden abgerechnet und erstattet.

6.5Rechnungen können als PDF per E-Mail übermittelt werden. Der Auftraggeber hält seine Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell und weist auf erkennbare Rechnungsfehler hin; eine unterlassene sofortige Beanstandung gilt nicht als Anerkenntnis.

07 · Vertragsbedingungen

Stundenkontingente & monatliche Betreuung

7.1Bei zeitabhängiger Vergütung dokumentiert MonaVio die tatsächlich für den Auftrag aufgewendete Arbeitszeit nachvollziehbar. Ohne gesonderte Vereinbarung erfolgt die Abrechnung minutengenau. Vereinbarte Projektbesprechungen, Recherche, auftragsbezogene Kommunikation, Einrichtung und Dokumentation zählen zur Arbeitszeit. Allgemeine Unternehmensverwaltung und die Behebung von MonaVio zu vertretender Mängel werden nicht zusätzlich berechnet.

7.2MonaVio informiert rechtzeitig über ein voraussichtlich ausgeschöpftes Kontingent. Nicht vorab freigegebene Mehrarbeit wird nicht allein deshalb vergütungspflichtig, weil sie für MonaVio zweckmäßig erscheint. Reicht das Budget nicht aus, stimmen die Parteien Prioritäten oder eine Erweiterung ab; bis dahin darf MonaVio die betroffenen Zusatzaufgaben zurückstellen.

7.3Ein monatlicher Pauschalpreis muss im Angebot erkennen lassen, ob er definierte Leistungen, ein Stundenkontingent oder ausdrücklich reservierte Kapazität umfasst. Eine Kapazitätsreservierung und ihr zeitlicher Umfang dürfen nicht erst nachträglich unterstellt werden.

7.4Nicht verbrauchte, vorausbezahlte Arbeitsstunden verfallen nach diesen AGB nicht automatisch zum Monatsende. Ihr weiterer Einsatz wird unter Berücksichtigung des vereinbarten Zeitraums und der verfügbaren Kapazität abgestimmt. Bei Vertragsende erfolgt eine Schlussabrechnung. Ansprüche wegen vom Auftraggeber verhinderter Leistung bleiben nach Maßgabe von Abschnitt 17 bestehen; Doppelverrechnung ist ausgeschlossen.

7.5Kann MonaVio eine vereinbarte Leistung aus eigenem Verantwortungsbereich nicht im geschuldeten Zeitraum erbringen, wird das betroffene Guthaben nicht als verbraucht behandelt. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben bestehen.

08 · Vertragsbedingungen

Mitwirkung & Ansprechpartner

8.1Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben bereit. Er benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson und teilt Änderungen der Zuständigkeiten mit. Vereinbarte Mitwirkungstermine müssen realistisch und dem Auftraggeber bekannt sein.

8.2Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit seiner fachlichen Ausgangsinformationen und für die Befugnis zur Weitergabe der bereitgestellten Materialien und Daten verantwortlich. MonaVio weist auf im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit erkennbare Unstimmigkeiten oder Risiken hin. Eine umfassende rechtliche Prüfung oder ein vollständiges Audit sämtlicher Angaben ist ohne entsprechende Beauftragung nicht geschuldet.

8.3Fehlende oder widersprüchliche Mitwirkung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. MonaVio darf davon betroffene Aufgaben bis zur erforderlichen Klärung aussetzen. Fristen verlängern sich nur im Umfang der tatsächlich verursachten Verzögerung einschließlich einer sachlich erforderlichen Wiederanlaufzeit.

8.4Zusätzlicher, durch nachträgliche Änderungen oder verspätete Mitwirkung ausgelöster Aufwand ist vor seiner Durchführung nach Abschnitt 9 abzustimmen. Gesetzliche Ansprüche auf Vergütung oder Entschädigung wegen unterbliebener Mitwirkung bleiben unberührt. Wartezeit wird nicht ohne Vereinbarung als geleistete Arbeitszeit verbucht.

09 · Vertragsbedingungen

Zusatzaufträge & Änderungswünsche

9.1Änderungen an Umfang, Prioritäten, Zielsetzung oder Ausführung eines Auftrags werden dokumentiert. MonaVio erläutert vor Annahme einer kostenpflichtigen Änderung deren voraussichtliche Auswirkungen auf Vergütung, Kapazität und Termine. Erst nach Zustimmung wird die Erweiterung Vertragsbestandteil.

9.2Eine Änderung innerhalb desselben Budgets ist möglich, wenn MonaVio die Umsetzbarkeit bestätigt und die entfallenden oder verschobenen Aufgaben festgehalten werden. Ein Änderungswunsch erweitert das vorhandene Budget nicht automatisch.

9.3Zusatzleistungen beginnen erst nach vollständiger Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung beziehungsweise des zusätzlich gebuchten Kontingents. Soweit der ursprüngliche Auftrag unabhängig ausführbar bleibt, wird er vertragsgemäß fortgeführt.

9.4Kostenschätzungen werden als solche bezeichnet. Bei absehbarer Überschreitung informiert MonaVio den Auftraggeber rechtzeitig, bevor darüber hinaus kostenpflichtige Leistungen erbracht werden. Gesetzliche Informations- und Rücktrittsrechte bei Kostenvoranschlägen bleiben unberührt.

10 · Vertragsbedingungen

Geschäftszeiten, Termine & Kommunikation

10.1Die regulären Geschäftszeiten sind Montag bis Donnerstag von 10 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Unternehmenssitz. Freitags finden Leistungen beziehungsweise Gespräche nach Terminvereinbarung statt. Maßgeblich ist die Ortszeit in Österreich. Diese Zeiträume begründen keine ununterbrochene Bereitschaft oder garantierte Sofortreaktion.

10.2Besondere Reaktionszeiten, Wochenendbetreuung, Launchbegleitung außerhalb der Geschäftszeiten oder Notfallbereitschaft müssen ausdrücklich mit Umfang, Zeitraum und Vergütung vereinbart werden. Eine Kennzeichnung als „dringend“ durch den Auftraggeber ersetzt diese Vereinbarung nicht.

10.3Verbindliche Termine ergeben sich aus dem Vertrag beziehungsweise ihrer ausdrücklichen Bestätigung. Ein im Projektplan genannter Zieltermin ist nur dann eine garantierte Fixfrist, wenn dies entsprechend vereinbart ist. MonaVio informiert frühzeitig über erkennbare Abweichungen und deren Gründe.

10.4MonaVio organisiert ihre Leistungserbringung eigenständig unter Beachtung der vereinbarten Termine und Abstimmungen. Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung der Zusammenarbeit bleibt ihre tatsächliche Durchführung; diese AGB begründen keine pauschale Ausnahme von arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.

10.5Geplante Abwesenheiten werden für laufende Aufträge rechtzeitig abgestimmt. Bei unvorhersehbarem Ausfall informiert MonaVio den Auftraggeber ohne vermeidbare Verzögerung über die Auswirkungen und mögliche nächste Schritte.

11 · Vertragsbedingungen

Freigaben, Veröffentlichungen & Vollmachten

11.1Veröffentlichungen, Newsletterversand, Änderungen an produktiven Systemen, Löschungen, verbindliche Bestellungen und budgetwirksame Maßnahmen bedürfen einer vorherigen Freigabe oder einer eindeutig dokumentierten laufenden Befugnis. Der Auftraggeber legt Verantwortlichkeiten und Freigabegrenzen fest.

11.2Der Auftraggeber prüft zur Freigabe vorgelegte Inhalte insbesondere hinsichtlich seiner Angebote, Preise, fachlichen Aussagen, Markenanforderungen und rechtlich erforderlichen Angaben. Eine nicht erteilte Freigabe wird nicht allein durch Schweigen ersetzt. Eine ausdrücklich vorab freigegebene Veröffentlichungsplanung darf innerhalb ihres Umfangs umgesetzt werden.

11.3MonaVio bleibt für die vertragsgemäße Umsetzung der eigenen Leistungen verantwortlich. Eine Freigabe entbindet nicht von der Verantwortung für von MonaVio verursachte Fehler, die durch die Freigabe nicht sachgerecht überprüfbar waren.

11.4Rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers erfolgen nur im Umfang einer dokumentierten Vollmacht. Die Nutzung eines Benutzerzugangs allein ist keine unbeschränkte Vollmacht. Personalrechtliche oder sonstige wesentliche unternehmerische Entscheidungen trifft der Auftraggeber selbst.

12 · Vertragsbedingungen

Zugänge, Datensicherheit & externe Systeme

12.1Zugänge sollen nach dem Prinzip der erforderlichen Mindestberechtigung eingerichtet und, soweit verfügbar und zumutbar, durch Mehrfaktor-Authentifizierung geschützt werden. Der Auftraggeber stellt rechtmäßig nutzbare Systeme und Lizenzen bereit; MonaVio behandelt anvertraute Zugangsdaten vertraulich und nutzt sie nur für den Auftrag.

12.2Beide Parteien informieren einander ohne vermeidbare Verzögerung über bekannt gewordene Sicherheitsvorfälle, die den Auftrag betreffen. Gesetzliche oder im Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarte Meldepflichten und Fristen bleiben unberührt.

12.3Die Verantwortung für reguläre Sicherung und Wiederherstellbarkeit kundeneigener Systeme liegt beim Auftraggeber, soweit keine konkrete Backup-Leistung beauftragt wurde. Vor erkennbar eingriffsintensiven Änderungen sind geeignete Sicherungs- und Rückfallmaßnahmen abzustimmen. Diese Aufgabenverteilung beseitigt nicht die Sorgfaltspflichten von MonaVio bei eigenen Änderungen.

12.4Verfügbarkeit und Funktionen externer Plattformen können sich ändern. MonaVio schuldet keine eigenständige Garantie für Drittanbieter, bleibt aber für die eigene sorgfältige Auswahl, Konfiguration oder Umsetzung verantwortlich, soweit diese Vertragsbestandteil sind. Entstehender Anpassungsbedarf wird nach den Regeln für Leistungsänderungen behandelt.

12.5Vertrauliche oder personenbezogene Auftragsdaten dürfen nicht allein aufgrund dieser AGB in beliebige KI- oder Cloud-Dienste eingegeben werden. Ihr Einsatz mit solchen Daten bedarf einer auf den konkreten Dienst bezogenen Vereinbarung und der erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

13 · Vertragsbedingungen

Mitarbeitende & Subunternehmer

13.1MonaVio darf zur Leistungserbringung geeignete Hilfspersonen einsetzen, sofern keine persönliche Leistung vereinbart ist und berechtigte Interessen des Auftraggebers gewahrt bleiben. MonaVio bleibt für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verantwortlich.

13.2Eingesetzte Personen sind im erforderlichen Umfang zu Vertraulichkeit und Datenschutz zu verpflichten. Unterauftragsverarbeiter dürfen nur nach Maßgabe der DSGVO und der vereinbarten Auftragsverarbeitungsregelungen eingesetzt werden; diese AGB ersetzen die erforderliche Genehmigung nicht.

13.3Beauftragt der Auftraggeber einen externen Dienstleister unmittelbar, entsteht insoweit grundsätzlich ein gesondertes Vertragsverhältnis mit diesem. Eine von MonaVio übernommene Koordination erweitert sich dadurch nicht automatisch zur Garantie für sämtliche Fremdleistungen. Eigene Koordinationspflichten bleiben bestehen.

14 · Vertragsbedingungen

Vertraulichkeit & Geschäftsgeheimnisse

14.1Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und persönliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich. Dazu gehören insbesondere Zugangsdaten, Kundenlisten, Launchpläne, nicht veröffentlichte Inhalte, interne Abläufe, Kalkulationen und Vertragsunterlagen.

14.2Die Nutzung ist auf die Vertragsdurchführung beschränkt. Eine Weitergabe erfolgt nur an berechtigt eingebundene und erforderlichenfalls entsprechend verpflichtete Personen oder soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen werden der anderen Partei, soweit rechtlich erlaubt, vorab angekündigt.

14.3Nicht erfasst sind Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig erarbeitet wurden, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden oder rechtmäßig von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten stammen. Gesetzlich geschützte Meldungen und die zulässige Wahrnehmung eigener Rechte werden nicht eingeschränkt.

14.4Die Vertraulichkeitspflicht gilt nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Personenbezogene Daten unterliegen zusätzlich den gesetzlichen Datenschutzpflichten.

15 · Vertragsbedingungen

Datenschutz & Auftragsverarbeitung

15.1Beide Parteien erfüllen ihre jeweils anwendbaren Datenschutzpflichten. Die Datenschutzerklärung von MonaVio informiert über deren eigene Datenverarbeitungen. Die Annahme dieser AGB ist keine pauschale Einwilligung in Werbung, Tracking oder die Nutzung von Auftragsdaten für fremde Zwecke.

15.2Soweit MonaVio personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, ist vor dem entsprechenden Datenzugriff ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Darin werden insbesondere Weisungen, Datenarten, betroffene Personen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragnehmer sowie Rückgabe und Löschung geregelt.

15.3Der Auftraggeber sorgt in seinem Verantwortungsbereich für zulässige Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen und erforderliche Informationen. MonaVio verarbeitet Auftragsdaten nur im zulässigen Weisungsrahmen und informiert den Auftraggeber über aus ihrer Sicht datenschutzwidrige Weisungen. Gesetzliche Eigenpflichten von MonaVio bleiben bestehen.

15.4Besondere Kategorien personenbezogener Daten oder andere besonders sensible Bestände sind vor ihrer Übermittlung ausdrücklich abzustimmen. Eine Website-Datenschutzerklärung ersetzt weder die Prüfung der Rollenverteilung noch einen notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrag.

16 · Vertragsbedingungen

Arbeitsergebnisse & Nutzungsrechte

16.1Soweit schutzfähige Arbeitsergebnisse entstehen, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der jeweils zugehörigen Leistung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Ohne abweichende Vereinbarung handelt es sich um ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen geschäftlichen Zwecke einschließlich der dafür erforderlichen Veröffentlichung und Bearbeitung.

16.2Ein für den Auftrag vereinbarter Verwendungszweck, etwa die Veröffentlichung von Launchtexten auf Website, Social Media oder in E-Mails, wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt. Der Auftraggeber darf berechtigte Dienstleister zur zweckentsprechenden Bearbeitung und Nutzung einbinden. Ein eigenständiger Weiterverkauf von Vorlagen oder eine Unterlizenzierung als separates Produkt bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung, soweit dies nicht bereits Vertragszweck ist.

16.3Bereits vorhandene Methoden, allgemeines Know-how, Werkzeuge und wiederverwendbare Vorlagen von MonaVio verbleiben bei MonaVio. Soweit sie in ein geschuldetes Ergebnis integriert sind, erhält der Auftraggeber die für dessen vereinbarte Nutzung erforderliche Berechtigung. Vertrauliche oder kundenspezifische Inhalte werden nicht zur Wiederverwendung für andere Kunden freigegeben.

16.4Die Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten verbleiben bei ihm beziehungsweise den jeweiligen Berechtigten. Für Bilder, Schriften, Software oder sonstiges Material Dritter gelten zusätzlich deren wirksam vereinbarte Lizenzbedingungen. Erkennbare Nutzungsbeschränkungen sind vor der Auswahl beziehungsweise Einbindung offenzulegen.

16.5Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz oder die Veröffentlichung seiner Logos, Ergebnisse und Kennzahlen durch MonaVio bedarf seiner gesonderten Zustimmung. Ein automatisches Referenzrecht wird nicht eingeräumt.

17 · Vertragsbedingungen

Laufzeit, Kündigung & Projektabbruch

17.1Einmalige Projekte enden mit Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs, soweit keine Nachbetreuung vereinbart ist. Eine vereinbarte Befristung wird nicht allein durch Schweigen verlängert. Für unbefristete laufende Betreuung gilt ohne abweichende individuelle Vereinbarung eine beiderseitige Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen zu jedem Kalendertag. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen; maßgeblich ist ihr Zugang.

17.2Bei Beendigung einer monatlich vergüteten Betreuung während eines Abrechnungsmonats wird ein laufzeitabhängiges Honorar grundsätzlich zeitanteilig bis zum Vertragsende abgerechnet. Bereits erbrachte separat vereinbarte Einzelleistungen und rechtlich bestehende Ansprüche werden berücksichtigt. Vorauszahlungen für nach Vertragsende liegende, nicht geschuldete Leistungen werden erstattet.

17.3Der Wunsch, ein befristetes Projekt vorzeitig zu beenden, lässt bestehende gesetzliche Vergütungsansprüche nicht automatisch entfallen. Soweit Werkvertragsrecht anwendbar ist und MonaVio leistungsbereit war, richtet sich ein Anspruch bei Verhinderung aus der Sphäre des Auftraggebers insbesondere nach § 1168 ABGB: ersparte Aufwendungen, anderweitiger Erwerb und absichtlich unterlassener anderweitiger Erwerb sind anzurechnen. Bei anderen Vertragsarten gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regeln. Es wird keine pauschale, stets zu zahlende Stornogebühr festgesetzt.

17.4Bei fehlender erforderlicher Mitwirkung kann MonaVio eine angemessene Nachfrist unter konkreter Benennung der ausstehenden Mitwirkung und der beabsichtigten Rechtsfolge setzen. Eine Auflösung und ihre Abrechnung erfolgen nur bei Vorliegen der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Voraussetzungen.

17.5Das Recht beider Parteien zur vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit eine Pflichtverletzung behebbar und die Fortsetzung bis dahin zumutbar ist, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Abhilfefrist zu setzen. Gesetzliche Fälle einer sofortigen Auflösung bleiben unberührt.

17.6Bei Beendigung erstellt MonaVio eine nachvollziehbare Schlussabrechnung. Nicht durch berechtigte Vergütungs- oder sonstige Ansprüche gedeckte Vorauszahlungen werden binnen 14 Kalendertagen nach Abschluss der Abrechnung erstattet; unstrittige Guthaben werden nicht wegen anderer strittiger Positionen verzögert. Ersparte Kosten und Ersatzaufträge werden nicht doppelt zugunsten von MonaVio unberücksichtigt gelassen.

18 · Vertragsbedingungen

Übergabe & Vertragsende

18.1Bei Vertragsende werden die geschuldeten und vertragsgemäß zu übergebenden Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Formaten bereitgestellt. Für bereits vollständig bezahlte Ergebnisse wird die Übergabe nicht von der Begleichung anderer, davon unabhängiger strittiger Forderungen abhängig gemacht.

18.2Umfangreiche zusätzliche Übergabeworkshops, Migrationen, neue Dokumentationen oder Einarbeitung eines Nachfolgers sind nur geschuldet, soweit vereinbart. Ein zusätzlicher Aufwand wird vorab angeboten und unterliegt der Vorauszahlung. Bereits zum ursprünglichen Leistungsumfang gehörende Dokumentation darf nicht erneut als Zusatzleistung verrechnet werden.

18.3Der Auftraggeber widerruft nicht mehr erforderliche Zugänge nach Übergabe. MonaVio nutzt diese anschließend nicht weiter. Kundeneigene Konten und Originaldaten werden nicht als Druckmittel gesperrt oder gelöscht. Rückgabe, Löschung und gesetzlich notwendige Aufbewahrung personenbezogener Daten richten sich nach dem Datenschutzrecht und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

18.4Einen Anspruch auf dauerhafte Archivierung sämtlicher Projektdateien übernimmt MonaVio nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Vor einer vereinbarten endgültigen Löschung werden erforderliche Übergabemöglichkeiten und gesetzliche Pflichten berücksichtigt.

19 · Vertragsbedingungen

Leistungsprüfung & Mängel

19.1Der Auftraggeber soll bereitgestellte Ergebnisse zeitnah auf die vereinbarten Anforderungen prüfen und nachvollziehbar beschreiben, welche Abweichungen er feststellt. Ein Schweigen gilt nach diesen AGB weder als allgemeine Abnahme noch als Verzicht auf Gewährleistungsrechte. Soweit besondere gesetzliche Prüf- oder Rügepflichten tatsächlich anwendbar sind, bleiben sie unberührt.

19.2MonaVio ist bei berechtigten Beanstandungen Gelegenheit zur gesetzlich vorgesehenen Verbesserung innerhalb angemessener Frist einzuräumen. Die Verbesserung von MonaVio zu vertretender Mängel erfolgt ohne zusätzliche Vergütung. Weitere gesetzliche Rechte, insbesondere bei Unmöglichkeit, Verweigerung, Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Verbesserung, bleiben bestehen.

19.3Nachträgliche Änderungen der Wünsche oder des vereinbarten Briefings sind keine Mängel der ursprünglich vertragsgemäß erbrachten Leistung. Umgekehrt wird eine geschuldete Korrektur nicht allein deshalb zu einer kostenpflichtigen Änderungsrunde, weil der Auftraggeber sie erst nach der ersten Lieferung verlangt.

19.4Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte schließen Ansprüche nur insoweit aus, als die betreffende Abweichung darauf beruht. Ein pauschaler Anspruchsverlust durch jede Weiterbearbeitung wird nicht vereinbart.

20 · Vertragsbedingungen

Haftung & Risikoverteilung

20.1MonaVio haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Datenschutz- und Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.

20.2Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung für Sach- und reine Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des konkreten Auftrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer solchen Pflicht bleibt die Haftung für den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden bestehen. Die Ausnahmen in Absatz 1 gelten vorrangig.

20.3Das Ausbleiben eines nicht zugesagten wirtschaftlichen Erfolgs begründet für sich allein keinen Schadenersatzanspruch. Schäden aus eigenständigen Entscheidungen des Auftraggebers, aus unrichtigen Ausgangsinformationen oder aus Fremdleistungen sind MonaVio nur im Umfang einer rechtlich zurechenbaren eigenen Pflichtverletzung anzulasten.

20.4Beide Parteien treffen zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung. Ein Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Gesetzliche Beweislastregeln und Verjährungsfristen werden durch diese AGB nicht pauschal zulasten des Auftraggebers verschärft.

21 · Vertragsbedingungen

Rechte Dritter & rechtswidrige Aufträge

21.1Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Weisungen im vorgesehenen Umfang verwendet werden dürfen. Bei erkennbaren Rechtsverletzungen oder rechtswidrigen Weisungen kann MonaVio die betroffenen Handlungen bis zur Klärung ablehnen und informiert den Auftraggeber über die Gründe.

21.2Wird MonaVio wegen vom Auftraggeber schuldhaft rechtswidrig bereitgestellter Inhalte oder Weisungen berechtigt in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber die daraus nach den gesetzlichen Regeln zurechenbar entstandenen notwendigen Kosten und Schäden zu ersetzen. Eigenes Verschulden von MonaVio ist zu berücksichtigen. Eine verschuldensunabhängige Übernahme sämtlicher Drittansprüche wird nicht vereinbart.

21.3MonaVio informiert den Auftraggeber über relevante Drittansprüche, ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Abwehr und erkennt ohne erforderliche Abstimmung keine den Auftraggeber belastenden Verpflichtungen an, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwendung eines größeren Schadens notwendig ist.

22 · Vertragsbedingungen

Zahlungsverzug & Leistungsaussetzung

22.1Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften beträgt der Zinssatz nach § 456 UGB bei vom Schuldner zu verantwortender Verzögerung 9,2 Prozentpunkte über dem maßgeblichen Basiszinssatz; fehlt dieses Verschulden, gilt der gesetzliche Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr. Der für das betreffende Halbjahr gesetzlich maßgebliche Basiszinssatz ist zugrunde zu legen.

22.2Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann MonaVio die Betreibungskostenpauschale nach § 458 UGB von 40 Euro verlangen. Darüber hinausgehende Betreibungskosten sind nur im gesetzlich zulässigen, notwendigen, zweckentsprechenden und verhältnismäßigen Umfang ersatzfähig; eine doppelte Abgeltung derselben Kosten ist ausgeschlossen.

22.3MonaVio darf nach Mitteilung die von einer ausgebliebenen fälligen Vorauszahlung betroffenen Leistungen zurückhalten. Davon unabhängige bereits bezahlte Aufträge werden nicht allein wegen einer anderen strittigen Rechnung eingestellt. Die Möglichkeit einer Vertragsauflösung setzt die jeweils erforderliche Nachfrist und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

22.4Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten oder von MonaVio anerkannten Gegenforderungen sowie gesetzlich zwingende Aufrechnungsrechte bleiben möglich. Sonstige Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte werden durch diese AGB nicht pauschal ausgeschlossen.

23 · Vertragsbedingungen

Unvorhersehbare Leistungshindernisse

23.1Ein außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei liegendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und trotz angemessener Vorsorge nicht abwendbares Ereignis kann die Leistung vorübergehend verhindern. Die betroffene Partei informiert unverzüglich über Art, voraussichtliche Dauer und mögliche Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen.

23.2Fristen verschieben sich nur um die tatsächliche Dauer des Hindernisses und eine sachlich erforderliche Wiederanlaufzeit. Gewöhnliche Auslastungsprobleme, fehlende interne Organisation oder vermeidbare technische Mängel werden nicht allein durch ihre Bezeichnung zu höherer Gewalt.

23.3Wird die Durchführung dauerhaft unmöglich oder ist das Festhalten am Vertrag nach den gesetzlichen Maßstäben unzumutbar, gelten die gesetzlichen Beendigungs- und Abrechnungsregeln. Vorauszahlungen für endgültig nicht geschuldete Leistungen sind zurückzuzahlen. Eine Zahlungspflicht ohne Gegenleistung wird aus diesem Abschnitt nicht abgeleitet.

24 · Vertragsbedingungen

Österreichisches Recht & Schlussbestimmungen

24.1Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbare gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

24.2Für Streitigkeiten aus unternehmerischen Verträgen wird, soweit gesetzlich zulässig und formwirksam vereinbart, das für den Unternehmenssitz von MonaVio in Schruns sachlich und örtlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten gehen vor.

24.3Änderungen dieser AGB wirken auf bestehende Verträge nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung und das bloße Schweigen des Auftraggebers ersetzen keine Zustimmung zu einer Vertragsänderung.

24.4Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag bestehen, soweit dies rechtlich möglich ist. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das anwendbare Gesetz. Eine automatische Reduktion einer unzulässigen Klausel auf den gerade noch zulässigen Inhalt wird nicht vereinbart.

24.5Fassung: 21. September 2026. Diese AGB sind zusammen mit dem konkret vereinbarten Angebot und gegebenenfalls ergänzenden Datenschutzvereinbarungen zu lesen.

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